Standardisierter Nachweis für Authentifizierung und Willensbekundung
Aufgrund der grundsätzlichen konzeptionellen Trennung der Systemverantwortlichkeit für Onlineantragsdienste und Fachverfahren in der XFall Architektur, ist ein Nachweis für die elektronische Willenserklärung dem Antrag beizufügen, falls die Willenserklärung nicht mit einer qualifizierten Signatur, sondern mit alternativen Methoden wie der eID oder einem Nutzerkonto erfolgt ist.
Hier ist ein standardisiertes und offenes Nachweisprotokoll zu definieren, dass den Antragsdaten als Anlage beigefügt werden kann und es jeder dritten Stelle ermöglicht, die Gültigkeit der Willenserklärung zu überprüfen. Dieses Nachweisprotokoll sollte im Rahmen der interoperablen Nutzerkonten jedem Onlinedienst optional bereitgestellt werden können.
- Umsetzungsvorschlag entwickeln und dokumentieren
- Nötige Anpassungen der API-Spec vornehmen
Hierbei sind insbesondere das Zusammenspiel mit der Authentifizierung gegenüber der API des Antragsdatenübermittlungsdienstes und der Ende-zu-Ende-Verschlüsselung zu berücksichtigen.