Angabe des antragsseinreichenden Systems in der Einreichung
Damit Fachverfahren nachvollziehen können, über welchen Onlinedienst ein Antrag eingereicht wurde, muss der Zustelldienst in den unverschlüsselten Antragsmetadaten einen eindeutigen Bezeichner (noch festzulegen, ggf. abgeleitet aus OAuth-Token) definieren, der den Onlinedienst eindeutig identifiziert.