Java-SDK: REUSE-Spezifikation
Warum machen wir das?
Zur sauberen Annotation der Lizenz- und Urheberrechtshinweise von im Projekt FIT-Connect erstellem Code sowie zur Abbildung von vertraglich zugesicherten Verwertungsrechten sollen die Lizenz- und Urheberrechtshinweise aller im Projekt erzeugter Dateien gemäß der REUSE-Spezifikation definiert werden. Eine Prüfung der Lizenz- und Urheberrechtshinweise soll automatisiert per CI erfolgen.
Abgrenzung: Zur Sicherstellung der Nachnutzbarkeit und Vorbeugung von rechtlichen Unsicherheiten/Auseinandersetzungen soll eine Prüfung der Lizenz- und Urheberrechtshinweise von verwendeten Bibliotheken automatisiert per CI erfolgen. Diese Thematik wir in #143 behandelt.
Relevante Links und Bemerkungen
- Tutorial zur REUSE-Spezifikation: https://reuse.software/tutorial/
- GitLab-CI: https://reuse.software/dev/#gitlab
- Vgl.: Umsetzung im Routingdienst: https://git.fitko.de/fit-connect/routingdienst/-/merge_requests/1/diffs
reuse addheader --copyright='2022 FIT-Connect contributors' --license 'EUPL-1.2' example.java
- Beispiel für CI: https://git.fitko.de/fit-connect/entwicklungsportal/-/blob/main/ci/gitlab-ci.yml#L27
Akzeptanzkriterien
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Für das SDK ist eine CI zur Prüfung der REUSE-Konformität konfiguriert: https://git.fitko.de/fit-connect/entwicklungsportal/-/blob/main/ci/gitlab-ci.yml#L27 -
In allen DateienVia.reuse/dep5
ist gemäß REUSE-Spezifikation ein Hinweis auf die Lizenzierung des enthaltenen Codes unter derEUPL-1.2
enthalten. Für Konfigurationsdateien wird abweichend die LizenzCC0-1.0
genutzt. -
In der Readme ist folgender Hinweis enthalten:
License
Source code is licensed under the EUPL.
Rechtlicher Hinweis: Dieses Software Development Kit (SDK) ist dazu bestimmt, die Anbindung einer Software an die FIT-Connect-Infrastruktur zu ermöglichen. Hierfür kann das SDK in die anzubindenden Software integriert werden. Erfolgt die Integration des SDK in unveränderter Form, liegt keine Bearbeitung im Sinne der EUPL bzw. des deutschen Urheberrechts vor. Die Art und Weise der Verlinkung des SDK führt insbesondere nicht zur Schaffung eines abgeleiteten Werkes. Die unveränderte Übernahme des SDK in eine anzubindende Software führt damit nicht dazu, dass die anzubindende Software unter den Bedingungen der EUPL zu lizenzieren ist. Für die Weitergabe des SDK selbst - in unveränderter oder bearbeiteter Form, als Quellcode oder ausführbares Programm - gelten die Lizenzbedingungen der EUPL in unveränderter Weise.
Durchführungsplan
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