[v2] Zustimmung zum elektronischen Bescheid in den Metadaten
User Story
Als Behörde benötige ich die Information, ob der Antragsteller der elektronischen Bescheidzustellung zugestimmt hat.
Warum
Damit eine Behörde den Bescheid auf elektronischen Weg zustellen kann, muss der Antragsteller zuvor seine Zustimmung dazu erteilt haben. Die geschieht auf Seiten des Onlinedienstes. Die Willensbekundung des Antragstellers bzgl. des Bescheids muss entsprechend mit dem Antrag übermittelt werden. Diese Information ist vom Charakter her fachübergreifend und nicht fachspezifisch. Daher könnten die Metadaten ein geeigneter Ort sein, um sie zu übertragen.
Die Angabe eines (beliebigen) elektronischen Rückkanals in den Metadaten reicht alleine nicht aus, um die Willensbekundung zu transportieren. Sie sagt nur aus, dass eine elektronische Kommunikation möglich ist.
Links, Hinweise, Bemerkungen
Akzeptanzkriterien
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In den Metadaten der Version 2 kann die Willensbekundung bzgl. des elektronischen Bescheids transportiert werden. Dafür gibt es unter "additionalReferenceInfo" ein optionales Boolean-Feld "zustimmungZumDigitalenBescheid". -
In der Beschreibung ist die folgende Empfehlung für die Behandlung einer negativen Willensbekundung des Antragstellers enthalten: "Eine negative Willensbekundung sollte mit "false" übertragen werden und nicht durch Weglassen des Elements."
Mögliche Folgeaktivitäten (vom Entwickler zu ergänzen)
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Dokumentation in der Betriebsdokumentation -
Definition of Done was checked.