Die Vertaulichkeit der Übermittlung ist jederzeit gewährt, da eine Ende-zu-Ende standardmäßig für alle übermittelten Daten vorgesehen ist und bis in den Browser oder das Endgerät des Antragssteller oder Berichtsersteller möglich ist.

Ausgebessert: Die Vertraulichkeit der Übermittlung ist jederzeit gewährt, da eine Ende-zu-Ende Verschlüsselung standardmäßig für alle übermittelten Daten vorgesehen ist und bis in den Browser oder das Endgerät des Antragssteller oder Berichtsersteller möglich ist.